Präventionsgesetz und Zukunftsprozess
Anfang Mai tagte die Landessynode unserer Landeskirche.
Ein wichtiger Punkt war die Einbringung und Verabschiedung eines Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Dem vorangegangen war ein Bericht zum Stand von Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt durch Bischof Dr. Meyns. Bei der Beschlussfassung über das Gesetz entschied sich die Synode dafür, gegenüber der Gesetzesvorlage der Kirchenregierung zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden strikter festzulegen: „Bei zureichenden Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.“ Außerdem beschloss die Synode: „Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas sollte der Landessynode im Mai 2023 zum Umsetzungsstand berichtet werden. Dieser Bericht soll auch die Umsetzung der EKD-Richtlinie im Bereich der Diakonie darstellen.“ Da Berichte an die Synode öffentlich sind, wird somit auch die Öffentlichkeit im Mai 2023 über die Umsetzungen in Kirche und Diakonie informiert. Ein weiterer Hauptpunkt war der Zukunftsprozess unserer Landeskirche. Bischof Dr. Meyns gab einen Zwischenbericht zum Sachstand und es wurden Kriterien für die Mittelvergabe für Projekte im Rahmen des Zukunftsprozesses vorgestellt, diskutiert und verabschiedet. Demzufolge gibt es nun die Möglichkeit, sich als „Erprobungsraum“ anerkennen zu lassen, und entweder im Typ A bei hohen Pfarrstellenvakanzen in einer Propstei Stellen für andere Berufe auszuschreiben oder im Typ B Sachmittel für ganz verschiedenartige Projekte zu beantragen. Außerdem bieten die Kriterien die Möglichkeit, ein „multiprofessionelles Team“ einzurichten. Allerdings muss dafür langfristig mindestens eine Pfarrstelle in einem Pfarramt umgewandelt werden in Stellen für andere Berufe. Man wird sehen, ob und wie unter diesen Kriterien Projekte beantragt und genehmigt werden. Die Synode konnte sich nicht dazu entschließen, die hohe Hürde von notwendig 25% vakanten Pfarrstellen beim Typ A zu senken oder die Pflicht zur Umwandlung einer Pfarrstelle für die Einrichtung eines „multiprofessionellen Teams“ zu lockern. Beides hätte den Kreis der Antragsberechtigten erweitert und wäre vermutlich dem zugute gekommen, dass neue Formen der Zusammenarbeit in der Kirche auch unter weniger strikten Mangelbedingungen hätten erprobt werden können. Am Ende der Synodentagung berichtete Direktor Martin Krieg von „Brot für die Welt“ über die Arbeit des Werkes. Es bringt ja Spendenmittel und Kirchensteuermittel in viele Hundert basisbezogene Entwicklungsprojekte in Ländern Lateinamerikas, Afrikas, Asiens und auch Osteuropas ein. Da diese aus staatlichen Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit kofinanziert werden, können 1.000 Euro an Spenden oder Kirchensteuermitteln für „Brot für die Welt“ ein Vielfaches an Projektmitteln bewirken. Leider sind aber Corona-bedingt die Spenden für „Brot für die Welt“ laut Herrn Krieg von 600.000 Euro im Jahr 2020 (wozu sicherlich die Weihnachtskollekten 2019 auch zählten) auf 200.000 Euro im Jahr 2021 aus dem Bereich unserer Landeskirche zurückgegangen. Ein erheblicher Einbruch!
Andreas Riekeberg, Landessynodaler für die Propstei Wolfenbüttel