Nachricht

14.09.2023 Kategorie: JohannisGemeinde

Kirchenvorstandswahlen 2024

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Kirchenvorstandswahl 2024

Die Amtszeit unseres Kirchenvorstandes endet im Juni 2024. Die Neuwahl der Kirchenverordneten findet am Sonntag Lätare, dem 10. März 2024 statt.

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, am zum 10. Dezember 2023 der Kirchengemeinde angehören und in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sind.

Alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder sind aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl vorzuschlagen. Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand (Wahlausschuss) bis spätestens zum 10. Oktober 2023 schriftlich zuzuleiten. Jedes Gemeindemitglied kann Vorschläge unterbreiten. Es bedarf keiner weiterer Unterstützungen.

In unserer St. Johannis - Gemeinde sind vier Kirchenverordnete zu wählen. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindemitglieder, die am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben, die am Tage der Wahl seit mindestens fünf Monaten (Frist: 10. Oktober) unserer Kirchengemeinde angehören, und von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben eines Kirchenvorstandes erfüllen.

Der Kirchenvorstand der

Ev.-luth. St. Johannis – Kirchengemeinde

Wolfenbüttel

Beitrag von LKA / Thomas Krake